Angaben über Lohn und Sozialversicherung: Fehlende Unterlagen – kein Werklohn?


Die Fantasie mancher gewerblicher Auftraggeber, mit der sie versuchen, ihre Auftragnehmer über den Tisch zu ziehen, kennt kaum Grenzen. Dies mag in Einzelfällen auch für die juristischen Berater gelten, welche mit dieser Haltung Vertragsformulare entwickeln.

In diesem Fall muss die Rechtsprechung korrigierend eingreifen, wie es das Oberlandesgericht Hamm in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 15. Dezember 2022 (21 U 30/22) für die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) eines Auftraggebers von Bauleistungen getan hat. Unter Berufung auf die dortigen Regelungen wurden dem Auftragnehmer knapp 110.000 € einbehalten. Dies mit der Begründung, nach den Klauseln würde der (gesamte) Werklohn erst dann fällig, wenn der Auftragnehmer Unbedenklichkeitsbescheinigungen hinsichtlich der abgeführten Sozialversicherungsbeiträge und Erklärungen betreffend der Zahlung des Mindestlohns für die eingesetzten Mitarbeiter vorgelegt hätte. Unabhängig von den Klauseln stehe dem Auftraggeber insoweit auch kein Zurückbehaltungsrecht am Werklohn zu.

Klauseln unwirksam
So wie die Rechtsprechung schon in verschiedenen anderen vergleichbaren Fällen hält auch das OLG Hamm derartige Klauseln für unwirksam, weil schon das Fehlen einer einzigen Bescheinigung dazu führen kann, dass die Forderung insgesamt nicht fällig wird. Auch den Forderungen des Auftraggebers nach der Vorlage von Kopien gültiger Personalausweise oder Reisepässe und Arbeitserlaubnisse der Mitarbeiter des Auftragnehmers und nach einer Aufstellung aller eingesetzten Mitarbeiter nebst Aufstellung der jeweiligen Einsatzzeiten dieser Mitarbeiter hat das Gericht eine Absage erteilt und dem klagenden Auftragnehmer den von ihm geforderten Werklohn letztlich insoweit ungekürzt zugesprochen.
Sollten Sie also einmal mit derartigen Klauseln und entsprechend formalistischem Vorgehen Ihres Auftraggebers konfrontiert werden, wird sich im Zweifelsfall eine Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt durchaus lohnen. Soweit der Auftraggeber sich dann schon in Zahlungsverzug befindet, sind die Kosten des Rechtsanwalts regelmäßig sogar erstattungsfähig.

Erschienen im Juni 2023 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

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