Baumpflege als Bauleistung im Sinne von §1 VOB/A: Straßenbäume sind Teil der baulichen Anlage Straße


Mit der nebenan besprochenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 27. Mai 2021 hatte dieses das vorangegangene Urteil des Landgerichts Bonn vom 18. November 2020 (1 O 125/20) bestätigt. Weil es aus Sicht des Landgerichts anscheinend hierauf ankam, hat dieses sich ausführlicher mit der Frage beschäftigt, ob die beauftragten Baumpflegearbeiten als Bauleistungen im Sinne des§ 1 VOB/A angesehen werden konnten oder nicht.

Jedenfalls für Pflegearbeiten an Straßenbäumen ist dies durch das LG Bonn mit folgender Passage eindeutig bejaht worden:
Auch sind Straßenbäume Zubehör von Straßen und damit im Sinne des § 1 VOB/A ein Teil der „baulichen Anlage“ Straße selbst. Daher fallen Baumpflegearbeiten an Straßenbäumen als lnstandhaltungsarbeiten unter die „Bauleistungen“ im Sinne des § 1 VOB/ A (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. Juli 1998 – U(Kart)24/98 = NJWE-WettbR 1999, 68). Nichts anderes gilt nach Auffassung der Kammer für den Begriff der „baulichen Anlage“ der VOB/B. Diese entspricht auch dem Verständnis der §§ 650a ff BGB.

Gute Argumentationshilfe
Nachdem teilweise unterschiedliche Auffassungen dazu existieren, ob Baumpflegearbeiten nach der VOB/A ausgeschrieben und unter Einbeziehung der VOB/B beauftragt werden dürfen oder ob hierfür nicht die Regelungen der VOL/A einschlägig sind, ist diese Positionierung des Landgerichts Bonn durchaus von Relevanz und stellt eine gute Argumentationshilfe gegenüber öffentlichen Auftraggebern dar, die sich diesbezüglich unsicher sind.
Dies umso mehr, als es sich bei der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn, von der die Entscheidung stammt, um die sogenannte Fiskuskammer handelt, welche für erstinstanzliche Rechtsstreitigkeiten gegen eine öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft oder gegen rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts in der BRD primär zuständig ist. Auch das vom LG Bonn angeführte Urteil des Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29. Juli 1998 dürfte insoweit große Überzeugungskraft haben.

Erschienen im Januar 2023 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

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