Die „Familie“ Auftraggeber


Dieses Unkraut lässt sich anscheinend niemals ausrotten. Egal, was wir in Gesprächen mit unseren Mandanten, in Vorträgen, Schulungen oder Artikeln sagen, ja schreien und beschwören, es gibt sie immer noch: Die Familie Auftraggeber.

Diese Familie, welche dann auf Namen wie Schmitz, Müller oder Meier hört, taucht ständig in irgendwelchen Angeboten, Auftragsbestätigungen, Verträgen oder Rechnungen der Landschaftsgärtner auf. Das Problem: Häufig weiß niemand genau, wer sich hinter diesem Synonym verbirgt. Ist es vielleicht nur ein Ehepaar (gleich welchen Geschlechts) oder eine außereheliche Lebensgemeinschaft oder ein aus mindestens vier Generationen bestehender vielköpfiger Familienclan? Umfasst der Begriff Familie nicht auch (minder- oder volljährige) Kinder?

Spätestens wenn es zu Differenzen kommt (und die Unterlagen auf unserem Tisch landen), besteht auf Kundenseite die Tendenz, dass nur ein Ehepartner bzw. eine Person, nämlich die, die Unterlagen unterzeichnet oder eindeutig nachweisbar vertragswesentliche Erklärungen abgegeben hat, mit dem Begriff „Familie“ gemeint gewesen sein soll. Der/die Partner/in, welche/r an den gestalterischen Entscheidungen (mindestens) ebenso beteiligt gewesen ist, will von einer vertraglichen Bindung demgegenüber nichts wissen, sondern soll bevorzugt sogar als Zeuge für die Darstellungen des Kunden zur Verfügung stehen.

Also nochmals: Bitte benennen Sie auf jeden Fall sämtliche (!) Personen, mit welchen Sie vertragliche Vereinbarung eingehen wollen, im gesamten Schriftverkehr (!) jeweils mit vollem Vor- und Nachnamen! Das ist total einfach und erspart Ihnen (und Ihrem gestressten Rechtsanwalt) im Streitfall ganz viel Aufwand und Ärger.

Erschienen im Februar 2019 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
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