Eine Vielzahl von Anwälten nimmt für sich in Anspruch, im Mietrecht tätig zu sein und in diesem Rechtsgebiet über Erfahrungen und Kenntnisse zu verfügen. Leider stellt sich bei komplizierteren Sachverhalten und Rechtsfragen jedoch immer wieder heraus, dass es mit diesen Qualifikationen nicht allzu weit her ist. Die Suche nach einem zur optimalen Rechtsvertretung geeigneten Spezialisten gerät dadurch leicht zum Roulette.
Der Titel "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" dokumentiert in objektiver Weise das Vorliegen einer besonderen Spezialisierung im Recht der Miete und Immobilien. Die Verleihung erfolgt nach den in der Fachanwaltsordnung (FAO) festgelegten Qualitätsstandards (näheres hierzu finden Sie hier).
Diese erfordern unter anderem einen Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen in den folgenden Spezialbereichen:
Herr Rechtsanwalt Klaus Feckler hat den Fachlehrgang Miet- und Wohnungseigentumsrecht erfolgreich absolviert und strebt nun die Verleihung des Titels "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" an.
Im Übrigen hat er auch durch einschlägige Fachveröffentlichungen seine erweiterten Kenntnisse im Bereich des Mietrechts dokumentiert.