Unbekannte Regelungen – Wissen Sie wirklich, was in der VOB/B steht?


„Das steht doch so in der VOB.“ – Immer wieder hören wir diesen Satz von unseren Mandanten oder von deren Geschäftspartnern.

Der Hinweis, dass etwas in der VOB/B so geregelt sei, scheint ein viel benutztes Totschlagsargument zu sein.

Hinterfragt man diese Argumentation und liest in der VOB/B nach, dann stellt man häufig fest, dass zu der strittigen Frage in der VOB/B entweder gar nichts, jedenfalls aber etwas anderes steht, als zuvor mit markiger Stimme behauptet.

Aber Hand aufs Herz: Wann haben Sie sich zuletzt auch nur einen vollständigen Paragrafen, geschweige denn den gesamten Text der VOB/B in Ruhe und konzentriert durchgelesen, um dessen vollständigen Sinn und Regelungsinhalt zu verstehen? Wer regelmäßig mit der VOB/B zu tun hat und diese auch häufiger im Munde führt, sollte den (aktuellen) Text häufiger einmal in dieser Art und Weise lesen, um zu wissen, wovon er überhaupt spricht.

Beispiel Bauunterbrechung
Wussten Sie beispielsweise, dass nach § 6 Abs. 7 VOB/B bei einer Bauunterbrechung von mehr als drei Monaten (und demnach auch bei einer Verzögerung des geplanten Baubeginns um diesen Zeitraum) jeder Vertragspartner nach Ablauf dieser Zeit den Bauvertrag kündigen kann? Ist die Bauzeitverzögerung nicht von dem Landschaftsgärtner zu verantworten, kann eine solche Kündigung ein probates Mittel sein, um die erheblichen Schwierigkeiten des Nachweises eines Schadensersatzanspruchs nach § 6 Abs. 6 VOB/B oder einer Entschädigungsforderung nach § 642 BGB zu umgehen bzw. insoweit frühzeitig im Verhandlungsweg eine Einigung über die Kompensation derartiger Schäden zu erzielen.

Bitte verstehen Sie diesen Hinweis nicht als Empfehlung, einen Bauvertrag vorschnell zu kündigen. Dies will stets gut überlegt sein und bedarf im Zweifelsfall der fachanwaltlichen Begleitung. Wir möchten Sie nur darauf hinweisen, dass die VOB/B eine Vielzahl von weitgehend unbekannten und in der Praxis wenig beachteten Regelungen enthält, die sich manchmal ausnutzen lassen, manchmal aber auch zum Nachteil des Landschaftsgärtners wirken können.

Wenn Sie also einmal nicht einschlafen können, versuchen Sie doch einfach, die VOB/B von Anfang bis Ende durchzulesen und zu verstehen. Wenn Ihnen das gelingt, sind Sie nicht wirklich müde gewesen.

Erschienen im Juni 2017 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
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