Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 MHG kann der Vermieter die Miete u. a. auch dann erhöhen, wenn er bauliche Maßnahmen durchgeführt hat, die nachhaltig Einsparungen von Heizenergie bewirken.
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------ Veröffentlicht in der Zeitschrift für Miet- und Raumrecht im September 1998:
Begrenzung der Mieterhöhung wegen Heizenergiesparmaßnahmen gemäß § 3 MHG – eine Fehlentwicklung?