Veröffentlichungen Miet- und Wohnungseigentumsrecht 2004


------ Veröffentlicht in der Immobilien Zeitung im August 2004:

Betriebskostenvorauszahlung: Niedriger Ansatz ist erlaubt

Hohe Nebenkosten schrecken Mieter ab, weshalb Vermieter bei der Vorauszahlung gerne niedrigere Ansätze wählen. Die Folge ist: Bei der Endabrechnung können hohe Nachforderungen drohen, der Mieter weigert sich zu zahlen.
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------ Veröffentlicht in der Info M im Januar 2004:

Muss der Vermieter die Betriebskostenvorauszahlungen bei Vertragsabschluss kostendeckend kalkulieren?

Miet- und WohnungseigentumsrechtDer Vermieter darf die Höhe der neben der Grundmiete zu erbringenden Betriebskostenvorauszahlungen bei Mietvertragsabschluss grundsätzlich frei kalkulieren. Auch wenn die tatsächlichen Kosten die Summe der Vorauszahlungen erheblich (hier: mehr als 40%) überschreiten, handelt er nur dann pflichtwidrig, wenn besondere Umstände wie Täuschung o.ä. vorliegen. (LS ds. Verf.)
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