Seit langem befinden sich Schwarzgeldabreden in der gerichtlichen Diskussion. So hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 01.08.2013 – VII ZR 6/13 bereits festgelegt, dass die vollständige Schwarzgeldabrede immer zum vollständigen Anspruchsverlust führt.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Mai 2017:
Vertragsgültigkeit – Auch nachträgliche Vereinbarungen von Schwarzgeldabreden sind gefährlich