Veröffentlichungen Miet- und Wohnungseigentumsrecht 2022


------ Veröffentlicht in der IMR Online im Oktober 2022:

Umlage verbrauchsunabhängiger Betriebskosten nach Köpfen – nicht immer unwirksam

1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach die verbrauchsunabhängigen Betriebskosten im Verhältnis der Anzahl der Mieter umgelegt werden, kann zu unbilligen Ergebnissen führen und deshalb unwirksam sein.
2. Der Vermieter, der eine solche Vertragsklausel gestellt hat, kann sich hierauf allerdings nicht berufen. Dies bleibt dem Mieter als Vertragspartner des Verwenders der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten.

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