Ist Wohnraum nach dem Vertrag zur teilgewerblichen Nutzung vermietet, muss diese Teilnutzung bei Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete gesondert berücksichtigt werden.
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------ Veröffentlicht in der IMR im September 2023:
Vereinbarte teilgewerbliche Nutzung ist bei Ermittlung der ortsüblichen Miete zu berücksichtigen