Verstehe Deinen Anwalt – Akzessorietät


So manches Mal ist man unzufrieden mit der Rechtsberatung. Und so drängt sich der Gedanke auf, dass man mal jemanden drüber schauen lassen könnte, der für mehr Geld auch mehr Kollegen und Ressourcen hat.

Frei nach dem Motto: Was die Sozietät nicht kann, kann doch bestimmt die Akzessorietät. Wer sich nun aber auf die Such nach einer solchen Akzessorietät am feinen Düsseldorfer Rheinufer macht, der wird eine bittere Enttäuschung erleben: Mehr als eine Sozietät wird er nicht finden. Kein Wunder: Die Akzessorietät hat nichts mit besonders tollen Rechtsanwälten zu tun (da genügt freilich unsere Kanzlei *hüstel*). Sie ist vielmehr ein allgemeiner Rechtsbegriff, der die Abhängigkeit des Bestehens eines Rechtes von dem Bestehen eines anderen Rechts kennzeichnet. So ist beispielsweise für die Verpflichtung des Bürgen der jeweilige Bestand der Hauptverbindlichkeit maßgebend (§ 767 Abs. 1 S.1 BGB).

Erschienen im Oktober 2018 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
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