Verstehe Deinen Anwalt: Bauteilöffnung


Kennen Sie auch diese Nörgler, die alles schlecht machen wollen, denen nichts reicht und die überall ein Haar in der Suppe finden? Regen Sie sich auch immer darüber auf, dass diese meistens auch noch rechtsschutzversichert sind und Sie mit selbstständigen Beweisverfahren überziehen, bei denen Sie zitternd danebenstehen, was der Sachverständige wohl an Ihrer eigentlich perfekten Arbeit aussetzen will?

Hier müssen Sie viel entspannter werden, oder wie meine Älteste sagen würde, einfach mal „chillaxen“:
Irgendwann wird der Punkt kommen, an dem eine Bauteilöffnung nötig wird, an dem also ein Loch in den perfekten Terrassenbelag aus edelster Keramik geschnitten wird, um zu sehen, wie die Terrasse denn nun aufgebaut ist. Oder besser noch: Nicht sauber schneiden, sondern aufstemmen. Dann ist die Sauerei auch gleich größer. Während sich dann der Auftraggeber mit siegessicherer Miene in Sicherheit wähnt und denkt, der Sachverständige werde das Loch später sicherlich mit größter Sorgfalt und Fingerspitzengefühl wieder schließen, als wäre nichts gewesen, können Sie aus dem hinteren Mundraum bereits ein kühles Lächeln hervorkriechen lassen: Der Sachverständige schuldet den Wiederverschluss der Bauteilöffnung nicht. Er muss die geöffnete Stelle nur verkehrssicher hinterlassen. Mit allem anderen darf sich der Auftraggeber dann herumschlagen. Stellt sich dann noch heraus, dass Ihre Leistung mangelfrei war, kann er gucken, wie er das Loch zukünftig kaschiert. Pflanztröge sollen ja ganz nett sein…

Erschienen im August 2023 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
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