Verstehe deinen Anwalt: Das Gelee (extra)


Nachdem ich Ihnen also (endlich) beigebracht habe, was Konfitüre ist (DEGA 12/2021), kommt die Kritik prompt aus der Autorenschaft der von mir so geliebten Zeitschrift, man verwende ausschließlich „Gelee“ für die Wildbratensoße und müsse sich um den Quatsch nicht kümmern.

Nun ist der Anwalt berufsbedingt skeptisch. Wirklich? Gelee? Also die in Anlage 1 der Konfitürenverordnung grundlegend definierte streichfähige Zubereitung aus Zuckerarten sowie Saft oder wässrigen Auszügen einer oder mehrerer Fruchtarten? Oder vielleicht doch „Gelee extra“? Da wäre dann mehr Fruchtsaft drin. Den Kennern muss ich natürlich nicht verraten, dass Äpfel, Birnen, nicht steinlösende Pflaumen, Melonen, Wassermelonen, Trauben, Kürbisse, Gurken und Tomaten in „Gelee extra“ selbstredend nichts, aber auch gar nichts zu suchen haben – wo kämen wir denn da auch hin? Maronenkrem (ja, das schreibt man jetzt so) könnte ich mir allerdings auch in einer Wildbratensoße vorstellen. Auch da gilt: Augen auf bei Kremkauf! Da müssen mindestens 380g Maronenmark drin sein. Ach, da fällt mir noch ein, wozu man Maronenkrem noch besser verwenden kann. Wenn die Kinder wieder nerven: Nutella aus dem Glas raus, Maronenkrem rein – und die gute Stimmung ist garantiert! Kommen Beschwerden, kann man ja sagen, Maronenkrem sei wenigstens normiert!

Erschienen im März 2022 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

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