Verstehe Deinen Anwalt – Das Obiter Dictum


Jeder kennt diese Situation: Es gibt etwas, dass man schon immer einmal loswerden wollte, man hatte aber nie die passende Gelegenheit, dies zu tun.

So geht es auch manchen Gerichten, wenn sie Urteile schreiben. Auch wenn diese Dinge für die Entscheidung des Verfahrens gar nicht relevant sind, wird die Gelegenheit genutzt, die eigene Meinung zu einer stritten Rechtsfrage nebenher in das Urteil hineinzuschreiben, damit die geschätzte Fachwelt dies zur Kenntnis nehmen kann. Der Jurist nennt dieses Vorgehen jedoch nicht „dringendes Mitteilungsbedürfnis“, sondern vornehm auf Lateinisch „Obiter Dictum“. Derartige Äußerungen sind im Übrigen nicht immer so überflüssig, wie es scheinen mag. Häufig nutzen insbesondere letztinstanzliche Gerichte diese Möglichkeit, ihre Bewertung eines von ihnen noch nicht entschiedenen Problems der Öffentlichkeit mitzuteilen und auf diesem Weg Rechtssicherheit zu schaffen. Auch eventuell anstehende oder angekündigt werden. Das lediglich nebenbei gesagte Obiter Dictum ist also häufig gar nicht so unwichtig, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag. Hier gilt wieder dasselbe, wie bei allen normalen Menschen: Was man schon immer einmal loswerden wollte, hat meist (zumindest für einen selbst) eine besonders große Wichtigkeit.

Erschienen im September 2019 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

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