Dieses possierliche Wesen aus der Zauberwelt der Juristerei begegnet einem in verschiedenen Formen, beispielsweise ganz klein als „Kurzrubrum“ oder aber voll, wobei das „volle Rubrum“ entgegen weitverbreiteter Auffassung nicht unter den Einflüssen einer durchzechten Nacht steht.
In verwunderlicher Abweichung zu seinem lateinischen Wortstamm begegnet einem das Rubrum heutzutage auch praktisch nie mehr in seiner ursprünglichen roten Farbe, sondern zumeist mit unauffälliger schwarzer Zeichnung auf weißem Grund.
Dies schmälert seine Wichtigkeit aber keineswegs, handelt es sich doch um die zu Beginn eines gerichtlichen Urteils oder anderen wesentlichen Schriftstücken vorangesetzten Formalien, das heißt: die Namen der an dem Verfahren beteiligten Personen oder anderen Rechtsträger, welche als „volles Rubrum“ mit dem gesamten Vor- und Nachnamen oder vollständiger handelsrechtlicher Firmenbezeichnung, Adresse, unter Umständen gesetzlichen Vertretern sowie deren Prozessbevollmächtigten (Rechtsanwälte) detailliert aufgelistet werden. Bei einfacher gerichtlicher oder auch anwaltlicher Korrespondenz wird gerne lediglich das „Kurzrubrum“ (zum Beispiel Müller GmbH/Eheleute Schmitz) angeführt.
Erschienen im Januar 2023 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.