Liegen Sie auch sonntagsmorgens gerne länger im Bett? Steht das Bett in einem Haus neben einer Kirche, kann das problematisch werden. Nicht etwa wegen des vergleichsweise angenehmen Glockenklangs, sondern wegen dieser schillernden Hochzeitsgesellschaften, die nicht nur mit quietschenden Reifen, sondern auch mit Schallzeichen vorbeidüsen.
Da endet der schönste Schlaf! Gut, ungebildete Nichtjuristen würden sich fragen, warum da draußen wieder so laut gehupt wird. Da sieht man einmal wieder, wie ungenau der gemeine Bürger doch sein Unwohlsein beschreibt: Die StVZO spricht nämlich von „Schallzeichen“. Gut, darunter fallen auch Hupen, aber eben auch „Hörner“ – und was weiß ich worauf die lärmende Hochzeitsgesellschaft da drückt? Übrigens: Alle Kraftfahrzeuge müssen eine „Einrichtung für Schallzeichen“ haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ich fühle mich aber nicht nur belästigt; vielmehr verstößt das Gehupe – Verzeihung: Geschalle – bei Hochzeiten auch noch gegen § 16 Abs. 1 StVO, wonach ein Schallzeichen nur gegeben werden darf, wenn man außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder wenn man andere als gefährdet ansieht. Allerdings: Vielleicht wollte man auch nur die Ehefrau warnen.
Erschienen im Dezember 2019 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.