Verstehe Deinen Anwalt: Das Wechsellichtzeichen


Wenn es heißt, „es werde Licht“, wird dies gerne als besonderes Zeichen verstanden. Die juristische Verwendung des Begriffs ist aber bei weitem nicht derart erhellend.

Wenn hier mit dem Wechsellicht ein Zeichen gegeben wird, handelt es sich auch nicht um die pulsierenden Aufblendscheinwerfer des BMW-Fahrers, der Sie auf der linken Spur der Autobahn mit 180 km/h bedrängt. Nach § 37 Abs. der Straßenverkehrsordnung werden Wechsellichtzeichen nämlich lediglich durch Verkehrsampeln gegeben. Ob Ihnen die Farbe „Gelb“ dann signalisiert, zu bremsen oder noch einmal richtig Gas zu geben, steht auf einem anderen Blatt Papier, welches hoffentlich nicht in Flensburg gelagert wird.

Erschienen im Mai 2020 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

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