Verstehe Deinen Anwalt: Der Erfüllungsgehilfe


Dienen tut heutzutage ja keiner mehr gerne. Weder beim Bund noch anderswo. Sich selbst bedient man aber durchaus noch, beispielsweise im All-inklusive-Urlaub am Büfett (bevor die lästigen Mitreisenden alles wegräubern können).

Nach§ 2 78 BGB können Sie sich aber auch eines Gehilfen „bedienen“; diesen also für Ihre Zwecke einsetzen. Dabei meint der sprachlich veraltete Gesetzestext natürlich den allen Vorschriften des Arbeitnehmerschutzes entsprechenden Einsatz Ihrer hochgeschätzten Angestellten oder Ihrer ebenso gut gepämperten Nachunternehmer. Dann, wenn Sie diese zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen gegenüber Ihren eigenen Kunden einsetzen, beispielsweise um im Rahmen eines Nlegeauftrags deren Rasen zu mähen, handelt es sich um Ihre „Erfüllungsgehilfen“.
Die Schattenseite davon, dass Sie den Rasen nicht höchstpersönlich kürzen, ist die gesetzlich vorgeschriebene Folge, dass Sie für ein Verschulden dieser Erfüllungsgehi/fen so wie für eigenes Verschulden haften. Wenn Ihr Mitarbeiter also versehentlich oder mit verständlicher Absicht die
Gartenzwergsammlung Ihres Kunden mit dem Seitenschneider massakriert, hilft alles nichts: Sie zahlen für den Schaden.

Erschienen im November 2022 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

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