Verstehe Deinen Anwalt – Die Hemmung


Dem Rheinländer sind Hemmungen ja grundsätzlich eher fremd. Karnevalistisch laut entert er jede menschliche Zusammenkunft. Sein Redefluss ist kaum zu stoppen.

Anders die eher schüchtern veranlagte Verjährung. So wie der Ostwestfale, dem man frühestens nach einigen hochprozentigen Gläsern mehrere aufeinanderfolgende Sätze mit mehr als drei Worten entlocken kann, lässt sich die Verjährung auf verschiedene Arten hemmen. Dies geschieht beispielsweise dadurch, dass der Auftraggeber von Bauleistungen wegen Mängelansprüchen innerhalb von fünf Jahren ab Abnahme ein gerichtliches Verfahren einleitet, wodurch die Verjährung jedenfalls für die Dauer des Prozesses nicht mehr weiterläuft. Der in den §§ 203-213 BGB für einen derartigen, zeitweiligen Verjährungs-Stopp verwendete Begriff ist die Hemmung. Das gilt auch für den Rheinländer, obwohl dieser sich im Zweifel seine penetrant gute Laune allein durch eine Klage noch nicht verderben lässt.

Erschienen im Februar 2021 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

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