Verstehe Deinen Anwalt – Die invitatio ad offerendum


Generationen von Jurastudenten wurden in ihrem ersten Semester mit dieser Rechtsfigur gequält, sodass ich mit Verwunderung feststellen musste, dass wir uns an dieser Stelle bisher noch nicht hiermit beschäftigt haben.

Es geht um die simple aber entscheidende Frage, wann ein bindender Vertrag zustande kommt. Wenn Sie in einem Werbeflyer ein bestimmtes Betonsteinpflaster mit Herstellkosten von 100 €/qm anpreisen, wollen Sie diese Leistung im Zweifel nicht für einen stadtbekannt insolventen Langzeitarbeitslosen erbringen. Es soll sich bei Ihren dortigen Angaben also nicht um ein bindendes Angebot handeln, welches einseitig angenommen werden kann, sondern nur um die „Einladung zur Abgabe eines Angebots“ (= invitatio ad offerendum) durch einen potentiellen Interessenten. Wenn dieser dann erklärt, er wolle auf dieser Grundlage mit Ihnen ins Geschäft kommen, handelt es sich hierbei möglicherweise um ein (bindendes) Angebot, welches Sie Ihrerseits annehmen oder ablehnen können.

Erschienen im Januar 2020 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

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