Verstehe Deinen Anwalt: Die Textform


Nein, der Gesetzgeber ist wahrlich kein Goethe oder Schiller. Als Textform bezeichnet er eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, und die auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird.

Mal ehrlich: Wer hätte nun gedacht, dass Papier ein Datenträger ist? (Wo Jesus Wasser in Wein verwandelt, verwandelt der Jurist Papier in Datenträger.) Auch in Stein kann man seine Erklärungen in Textform meißeln (herrlich, endlich kann ich meine alten Steintafeln aufbrauchen). Sogar E-Mails reichen, auch wenn sich die Gerichte etwas verbiegen müssen, damit man annehmen kann, sie seien auf einem Datenträger abgegeben – aber das Internet und dieser ganze Kram ist ja sowieso für uns alle Neuland, um unsere Ex-Kanzlerin und Mutti aller Bürger dieses Landes zu zitieren, die bestimmt gerade gemütlich in der Kartoffelsuppe rührt und drei Kreuze macht, diesen Job an Papa Schlumpf abgegeben zu haben. Auf eines hat der Gesetzgeber aber geachtet: Lesbar müssen die Erklärungen sein! Ich bin so froh, dass meine Ärztin ihre Rezepte mittlerweile auf dem Computer schreibt…

Erschienen im Oktober 2022 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
Pierstraße 1 · 50997 Köln · Tel.: 02236-92987-0 · Fax: 02236-92987-20 · rechtsanwaelte@bussmann-feckler.de