Regen Sie sich auch so darüber auf? Wie immer sind Sie pünktlich, aber Ihre Verabredung lässt – auch wie immer – auf sich warten.
Als sie dann doch irgendwann erscheint, schallt Ihnen bereits ein lautes „Sooorryyyyy!“ entgegen, bei dem man mindestens drei „o“ und fünf „y“ zu hören meint. Doch es gibt sie, die Rache des Pünktlichen: die Verjährung. Wenn es darum geht, das Essen zu bezahlen, einfach mal so tun, als hätte man sein Geld vergessen, dann um ein kleines freundschaftliches Darlehen bitten, bis zum Jahresende warten und dann noch drei Jahre hinten dran hängen und danach mit traurigem Blick sagen: „Sorry!“;
äh, nein, besser „Soooorryyyyyy!!!“ – mit so vielen „o“ und „y“; wie einem gerade zur Verfügung stehen.
Wie sang Stephan Remmler so schön schief: „Alles hat ein Ende, nur die Wurst hat zwei!“ Und so ist das auch mit Forderungen. Irgendwann soll im Interesse der Rechtssicherheit einfach Schluss sein. Die Forderung geht dann nicht automatisch unter, aber die Gegenseite kann sich nach Ablauf der Verjährungsfrist, die je nach Forderung unterschiedlich lang sein kann, darauf berufen und muss sie dann nicht mehr leisten. Soooooooooorryyyyyyyyyyyy!
Erschienen im Februar 2025 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.