Verstehe Deinen Anwalt: Fernkommunikationsmittel


Wissen Sie: Wir Anwälte sind modern! Wir sind so modern, dass wir sogar Fernkommunikationsmittel nutzen und dafür extra ein Wort erfunden haben, das die gesamte Weltoffenheit von uns Anwälten quasi schon im Namen trägt.

Ja, und wenn man sich dann § 312c Abs. 2 BGB ansieht, sieht man auch, dass die dort aufgelisteten Fernkommunikationsmittel total auf der Höhe der Zeit sind: Briefe werden dort genannt oder Kataloge (ich sag Ihnen: Kataloge werden ein Ding der Zukunft!). Echte Telefonanrufe fallen darunter! Oder – jetzt halten Sie sich fest: Telekopien (während andere noch von „Fax“ reden, kennen wir das deutsche Wort davon). Und jetzt kommt der Knaller: Sogar die hochmodernen E-Mails, von denen – so glaube ich – noch keiner außer uns Anwälten gehört hat, werden schon als Fernkommunikationsmittel benannt, sogar „über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS)“ stehen da. Und als ob das alles noch nicht genug wäre: Auch Rundfunk und Telemedien gehören dazu! Ja, da sag noch einer, wir bewegten uns nicht auf der Höhe der Zeit! Immer topmodern und weit voraus: So sieht Justitia heute aus! (Könnte ein phänomenaler Werbespruch sein – auf Reime in der Werbung ist glaube ich noch nie jemand gekommen…) Oh, mein Telefon klingelt – ist bestimmt der Anbieter der neuen Rohrpostanlage!

Erschienen im November 2023 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
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