Verstehe deinen Anwalt – Gebührenüberhebung


Bestechung ist so ein hartes Wort. Das machen Kriminelle, böses Gesocks, aber doch keine Diener des Staates!

Sie mögen sich zwar Geld geben lassen, das ihnen eigentlich nicht zusteht (natürlich nicht der geneigte Leser dieser Zeitschrift), oder sogar fordern, dass man Ihnen solches Geld gibt (natürlich auch nicht der Leser dieser Zeitschrift). Dass sie sich aber bestechen ließen oder gar andere Leute erpressten – Pfui! Das wollen wir nicht hören! Allenfalls legen sie Gebühren – sagen wir einmal – „kreativ“ aus, mehr aber nicht. Das hat auch der Gesetzgeber verstanden: Erhebt ein Amtsträger (oder auch ein Anwalt) Gebühren zu seinem Vorteil, obwohl er weiß, dass der Zahlende sie nicht oder nicht in der Höhe schuldet, hat er nur Gebühren „überhoben“ (§ 352 StGB), was viel edler klingt (aber dennoch strafbar ist). Auf der anderen Seite: Kann ja mal passieren – und von irgendwas muss man schließlich leben!

Erschienen im April 2017 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
Pierstraße 1 · 50997 Köln · Tel.: 02236-92987-0 · Fax: 02236-92987-20 · rechtsanwaelte@bussmann-feckler.de