Verstehe Deinen Anwalt – Kollegialiter


Unter Kollegen ist man bekanntlich kollegial. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Eine Hand wäscht die andere… Diese Auflistung könnte beliebig fortgesetzt werden, was einem Juristen und Rechtsanwalt aber viel zu profan (für den normalen Landschaftsgärtner: zu einfach) wäre.

Rechtsanwälte drücken ihre Verbundenheit zu Vertretern des gleichen Berufsstandes daher mit der Steigerung des Wortes kollegial, nämlich „kollegialiter“ aus. Wenn der Anwalt etwas aus kollegialen Gründen tut, so geschieht dies kollegialiter. In der Sache bleibt es jedoch das gleiche: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, auch wenn sie eine Anwaltsrobe trägt.

Erschienen im August 2017 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
Pierstraße 1 · 50997 Köln · Tel.: 02236-92987-0 · Fax: 02236-92987-20 · rechtsanwaelte@bussmann-feckler.de