Verstehe Deinen Anwalt: Marmelade


Jetzt isser völlig durchgeknallt – mögen Sie denken – jetzt will er uns auch noch die Marmelade juristisch erklären.

Aber sind Sie sicher, dass Sie auch Marmelade essen? Oder ist es vielleicht doch Konfitüre? Wie gut, dass es Juristen gibt! Dank uns wissen Sie nämlich, dass Konfitüre die streichfähige Zubereitung aus Zuckerarten, Pülpe oder Fruchtmark einer oder mehrerer Fruchtarten und Wasser ist.
Marmelade aber kann nur Marmelade sein, wenn sie aus Zitrusfrüchten hergestellt ist. So steht es in Anlage 1 der Konfitürenverordnung und nur so ist es richtig! Und wehe, ich höre noch irgendjemanden nach der ErdbeerMARMELADE rufen! Um es ein für alle Mal klarzustellen: DIE GIBT ES NICHT! Zitronenmarmelade – ja, Orangenmarmelade – ja, Erdbeermarmelade – nein! Und es geht noch besser: Wer die Dinger falsch auszeichnet und in den Verkehr bringt, zahlt ein nettes Bußgeld und wer das vorsätzlich macht, begeht sogar eine Straftat(§ 5 KonfV)! Recht so! Und demnächst bei Aktenzeichen XY: Rentnerin Erna P. wollte Marmelade und aß Konfitüre. Wer kennt den skrupellosen Erdbeermarmeladenverbrecher?

Erschienen im Dezember 2021 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
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