In der letzten DEGA-Ausgabe haben wir gelernt, wie Juristen Tage zählen. Das BGB ist aber für die Ewigkeit ersonnen worden und ist schon deswegen nicht auf die Zählung von Tagen begrenzt. Das wäre für so einen offenen Geist wie einen Juristen ja auch viel zu kurz gedacht.
Nein, unter § 189 Abs. 1 BGB wird die überaus erstaunliche Tatsache festgelegt, dass man unter einem halben Jahr eine Frist von sechs Monaten versteht. Mehr noch (und hier wundern sich selbst Mathematiker, wie gut Juristen rechnen können): Unter einem Vierteljahr versteht man eine Frist von drei Monaten. Und wer bis heute dachte, Juristen könnten nicht pragmatisch sein, den belehrt § 189 Abs. 1 BGB mit seinen letzten Worten eines Besseren: Unter einem halben Monat versteht man eine Frist von 15 Tagen. Es ist ein Wahnsinn, wie geschätzte Monate wie der Februar mit seinen 28 oder 29 Tagen oder zum Beispiel der August mit den kaiserlichen 31 Tagen mit einem Federstreich einfach weggewischt werden. Da ist es nur konsequent, dass die Mitte des Monats stets der 15. eines solchen ist (§ 192 BGB).
Für diejenigen, die jetzt die Welt nicht mehr verstehen, hält § 192 BGB aber eine fast schon beruhigende Überraschung parat: Unter dem Anfang eines Monats wird der erste, unter dem Ende des Monats der letzte Tag des Monats verstanden – WOW! Und so reitet der Jurist weiterhin fest im Sattel in den Sonnenuntergang, stets das Ende einer noch so schwierig zu berechnenden Frist im Blick!
Erschienen im Juni 2024 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.