Verstehe Deinen Anwalt: Ordentliche Gerichtsbarkeit


Wer nur einmal in die Nähe der Zimmer meiner Töchter gekommen ist, weiß, was Unordnung ist! Ich rede nicht von einem achtlos zur Seite gelegten Buch oder dem auf dem Boden „vergessenen“ Kleidungsstück –

ich rede von Bücherbergen, in denen die Seiten mittlerweile miteinander verschmolzen sind, und Wäschetürmen, in denen die letzten fünf Kleidergrößen dieser stetig wachsenden Gören zu finden sind! Wo’s nicht riecht und wo’s nicht klebt, hast du Unordnung noch nicht erlebt! Anders bei unseren Gerichten – da herrscht Ordnung. Deswegen gibt es auch die „ordentliche Gerichtsbarkeit“, worunter alle Straf- und Zivilgerichte (außer dem Arbeitsgericht) zählen. Die dortigen Richter sind quasi der Meister Proper der Gerichtsbarkeit. Früher gab es noch die außerordentlichen Gerichte, die oft nicht mit gelernten Juristen besetzt waren. Das hat sich erledigt, seit zum Beispiel die Verwaltungsgerichte auch mit „ordentlichen“ Richtern besetzt sind – und trotzdem riecht es in den Landgerichten irgendwie frühlingsfrischer.

Erschienen im Januar 2024 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
Pierstraße 1 · 50997 Köln · Tel.: 02236-92987-0 · Fax: 02236-92987-20 · rechtsanwaelte@bussmann-feckler.de