Verstehe Deinen Anwalt: Parteiöffentlichkeit


Um es kurz zu machen: Parteiöffentlichkeit bedeutet, dass selbst bei Verfahrenshandlungen, die eigentlich nicht öffentlich stattfinden, allen Verfahrensbeteiligten die Teilnahme, also die Anwesenheit, zu gestatten ist.

Dieser Grundsatz ist im deutschen Zivilprozess von einiger Wichtigkeit und wird streng überwacht. So weit – so humorlos. In unserem soeben dargestellten Urteil jedoch hat das Bundesarbeitsgericht die Rechtsfortbildung zu diesem Punkt geradezu auf ein neues Level gehoben. Dort hatte das Ausgangsgericht die Dauer der Duschzeit durch einen Selbstversuch des Kammervorsitzenden ermittelt.
Das fand das BAG gar nicht gut. Nicht etwa, weil der Kammervorsitzende diesen Selbstversuch nicht hätte durchführen dürfen, sondern aus gänzlich anderen Gründen. Er hat zum einen den unverzeihlichen Fehler gemacht, seine eigene Kleidung abzulegen und wieder anzuziehen. Das aber muss nicht gleichbedeutend mit der Schutzkleidung des fraglichen Arbeitnehmers sein. Zugleich aber hat das BAG noch viel grundsätzlichere Bedenken geäußert. Der Selbstversuch fand nämlich nicht nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit, sondern rein privat statt. (Ob seine Frau die Stoppuhr bedient hat, wurde nicht übermittelt.)
Damit war der zu wahrende Grundsatz der Parteiöffentlichkeit jedoch mit Füßen getreten worden: Wenn ein Richter aus Beweisgründen duscht, dann muss er auch den Anstand besitzen, dies vor den Augen der Parteien und deren Anwälten tun. Ist ja auch klar: Man möchte, dass der Richter am Ende ebenso sauber ist wie der Mitarbeiter – und da gilt es,jeden Dreckspritzer von jedem Quadratzentimeter zu entfernen – wohl gemerkt vor den Augen der Beteiligten, die genau beäugen, ob sich der feine Herr Richter auch korrekt reinigt. So, und nun mag der geneigte Leser diese Bilder wieder aus dem Kopf herausbekommen (Dega-Tipp: Ich habe es selbst unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausprobiert: Videos über Katzenwelpen genügen noch nicht)!

Erschienen im Oktober 2024 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

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