Hat der blöde Hasso von diesem glatzköpfigen Nachbarn schon wieder in meinen Vorgarten gekackt! Jetzt reicht’s! Den verklage ich! Wofür habe ich denn ’ne Rechtsschutzversicherung?
Genau-Schadenersatz! Dem zeig ich’s! So, mal schauen, § 249 Abs. 1 BGB. Hm, wer zum Schadenersatz verpflichtet ist, muss ja nur den ordnungsgemäßen Zustand wiederherstellen. Mist, den Sch…, äähh, Kackhaufen habe ich selbst schon weggemacht. Hat mich nicht mal was gekostet.
Aber was sehe ich da? Eine Rose hat diese Töle umgeknickt. Die kann er ja wohl kaum geradebiegen. Aahh, endlich:§ 249 Abs. 2! Ist wegen Beschädigung einer Sache Schadenersatz zu leisten, kann ich Kohle verlangen! Jetzt geht’s los! Was sagen Sie? Die Rose ist nichts wert? Das war meine Lieblingsrose! Ich habe dieses zarte Pflänzchen gestreichelt, ihm etwas vorgesungen – und jetzt das! Wissen Sie, welchen emotionalen Schaden ich erlitten habe? Wochenlang habe ich geweint. Mein Kopfkissen war morgens nass vor Tränen. Geradezu körperliche Schmerzen musste ich erleiden…
Bitte? Dafür gibt’s gar keinen Schadenersatz? Das wäre dann Schmerzensgeld und das gibt’s nur, wenn das Gesetz das ausdrücklich anordnet? Steht in § 253 BGB, sagen Sie? Unglaublich! In was für einem Rechtsstaat leben wir eigentlich, wenn der Nachbar seinen Fiffi überall ungestraft rumstromern lassen kann. Da muss der Scholz in seinen letzten Tagen noch was machen! Ich kündige jetzt jedenfalls erst einmal meine Rechtsschutzversicherung.
Erschienen im Januar 2025 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.