Verstehe Deinen Anwalt: Schlussrechnungsreife


Jetzt beginnt sie wieder- die Zeit der reifen Früchte: saftige Äpfel, süße Zwetschgen, später dann in der Herbstsonne glänzende Weintrauben (die man besser nicht sofort isst, sondern einem Spezialisten überlässt, der daraus einen herrlichen Zaubertrank fertigt, der – hinreichend genossen – sogar die eigenen Witze lustig klingen lässt).
Zuhause hingegen warten nur nervige Bauvorhaben, die es abzurechnen gilt. Und hier ist es bei der Schlussrechnung wie mit den Früchten: Werden sie nicht abgeerntet und ihrer Bestimmung zugeführt, werden sie nicht besser. Fällt der Apfel überreif vom Ast, kauft ihn keiner.
Mit der Abschlagsrechnung ist es ähnlich: Reift sie zu lange vor sich hin, ist sie wertlos. Daher: Glänzt das Bauvorhaben fertiggestellt und jugendlich frisch in der untergehenden Herbstsonne (oder Winter-, Frühlings- oder Sommersonne), ist es Zeit, dem Kunden einmal nahezubringen, welch geringfügiges monetäres Opfer er für den Genuss dieser Schönheit aufzubringen hat. Wartet man, bis Unkraut über die Sache gewachsen ist, wird es nicht besser! Und nein, aus Abschlagsrechnungen kann man keinen Zaubertrank brauen, der wertvoller wird, je länger er reift! Besser man greift sich einen Chateau Migraine (Corona-Jahrgang 2020) und macht sich frohen Mutes an die Schlussrechnung!
Erschienen im September 2024 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
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