Verstehe Deinen Anwalt: Termin zur Verkündung einer Entscheidung


Der Richter beim Zivilgericht ist in etwa so spontan wie meine Schwiegermutti, bei der zunächst 20 Listen geschrieben werden, bevor man ein Vorhaben angehen kann. Deshalb mag es der Richter auch in der Regel nicht, übereilte Entscheidungen zu treffen.

Er muss die Erlebnisse der vor einer Entscheidung stattfindenden mündlichen Verhandlung zunächst sacken lassen, in der sich die Parteien mit rotfunkelnden Augen gegenüber saßen und sicherlich – hätten die Anwälte sich nicht todesmutig dazwischen geworfen – ein Blutbad angezettelt hätten. Außerdem muss er natürlich in heutiger Zeit Angst haben, wenn er direkt sein Urteil verkündet, von der verlierenden Partei als „Du Opfer“ bezeichnet und mit dem Hinweis, man wisse, wo sein Auto stehe, in den ungewissen Feierabend entlassen zu werden.
Sicher nicht nur aus diesen Gründen bestimmt der Richter also einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung. Er kann sich dann in Ruhe die nächsten Schritte überlegen, ohne dass ihn das Dauergesabbel der Anwälte oder Missfallsbekundungen der Parteien nerven können. Der weitere Vorteil ist, dass in dem Termin zwar die Entscheidung öffentlich verkündet wird, aber regelmäßig keiner erscheint, weil die Anwälte mit diesem Termin kein Geld verdienen und die Entscheidung ohnehin schon gefallen ist und später dann auch schriftlich mitgeteilt wird.

Erschienen im November 2020 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

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