Verstehe deinen Anwalt: Unverzüglich


Zimmer aufräumen gehört nicht gerade zu den liebsten Beschäftigungen dieser kleinen Terrorzellen, die sich Kinder nennen.

Da kann es schon mal passieren, dass Papa zur sofortigen Umsetzung der Reinigungsaktion auffordert – mit scharfem Ton und unnachgiebig (natürlich)! Zum Glück sind meine Töchter juristisch nicht vorgebildet, sonst würden sie vielleicht mit mir darüber diskutieren, ob sie nicht vielleicht statt „sofort“ lediglich „unverzüglich“ ihr Zimmer aufräumen könnten.
Das ist nämlich ein Unterschied: Während „sofort“ auch sofort heißt, bedeutet „unverzüglich“ nach § 121 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“. Bestünde also vielleicht noch eine wichtigere und zeitlich mit dem Aufräumen inkompatible weitere Verpflichtung (z.B. der unaufschiebbare Chat mit der besten Freundin), könnte man das Aufräumen vielleicht noch etwas in die Zukunft verschieben. Nein, nein! Wenn ich sofort sage (also in diesem Fall eher brülle), dann meine ich sofort! Dann kann auch eine schuldlose Verzögerung nicht mehr retten; dann muss die Freundin halt warten – sie kann ja auch ihr Zimmer aufräumen! Das schont dann zumindest die Nerven IHRER Eltern – und wieder hätte ein Rechtsanwalt den Familienfrieden gerettet!

Erschienen im Auguat 2020 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
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