Zur Abwechslung einmal eine nette Geschichte aus dem rechtsanwaltlichen Alltag: Dass Bauunternehmen wissen, wie man „VOB“ buchstabiert, setzt man voraus.
Wenn Bauunternehmen mir dann aber die Inhalte erklären wollen, erlebe ich als Rechtsanwalt immer wieder Überraschungen. Gut, wenn ich einen Garten anlegen müsste, würde der Grundstückseigentümer auch einige Überraschungen erleben. Bei Gerichten sollte man hingegen eigentlich davon ausgehen können, dass hier ein gewisser Kenntnisstand vorhanden ist.
Nicht so bei einem bewusst nicht benannten Landgericht vor etwas mehr als 20Jahren. Damals war ich motivierter, jedoch auch durchaus angespannter Junganwalt, hatte gerade meinen Fachanwaltslehrgang absolviert und fühlte mich bereit, die große Welt des Baurechts zu betreten. So trat ich vor den erkennenden Einzelrichter, der durchaus schon etwas betagter war und offenbar seinem Renteneintritt entgegenfieberte. Mit vom Alter und Zigaretten gezeichneter Stimme begrüßte er meinen ebenso erstaunten Kollegen und mich mit den Worten: „Herrlich, dass ich es auf all meine alten Tage noch einmal mit „der Fopp“ zu tun bekomme… Na, da wollen wir mal schauen.“ Ja, geschaut haben wir – und zwar uns tief in die Augen. Als wir dann begriffen, dass Richter Ahnungslos mit „der Fopp“ die VOB/B meinte, erstarrten wir kurz und verglichen uns, noch ehe der intime Kenner der „Fopp“ noch irgendeinen anderen Unsinn verzapfen konnte. Manchmal verleiht die Angst vor einem Urteil Flügel!
Erschienen im Dezember 2025 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.