Veröffentlichungen Garten- und Landschaftsbau


------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Januar 2025:

Mangel bekannt: Aufforderung zur Mängelbeseitigung entbehrlich

Wenn der Auftraggeber einen Mangel der Leistungen des Auftragnehmers erkennt, muss er diesen grundsätzlich zunächst zur Mängelbeseitigung auffordern und kann erst dann sogenannte Sekundärrechte (beispielsweise auf Zahlung von Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung oder auf Schadenersatz) geltend machen.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Januar 2025:

Folgenschwer: Vorsicht Abnahmeprotokoll genau lesen!

Bekanntlich ist eine schriftlich protokollierte Abnahme für den Auftragnehmer von großer Wichtigkeit, sind hieran doch eine Vielzahl von positiven Wirkungen (Gefahrübergang, Schlussrechnungsreife, Beginn der Verjährungsfrist für Mängelansprüche) geknüpft.
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