Veröffentlichungen Garten- und Landschaftsbau


------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im April 2025:

Nach fest kommt ab: Grenzen der Sicherheiten

Dass man am Bau möglichst keine negativen Überraschungen erleben möchte, ist verständlich. Kommt es doch einmal zu Problemfällen, möchte ein Auftraggeber zumindest in gewisser Weise dahingehend abgesichert sein, seine Erfüllungs- oder Mängelansprüche auch bei Zahlungsschwierigkeiten oder einer Insolvenz des Auftragnehmers durchsetzen zu können.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im April 2025:

Bodenverhältnisse: Wer trägt das Baugrundrisiko?

Kaum findet man etwas im Boden, mit dem man nicht gerechnet hat, soll der Auftraggeber das Portemonnaie öffnen. Wird man auf den Grund angesprochen, so hört man oft, das liege am Baugrundrisiko.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Januar 2025:

Mangel bekannt: Aufforderung zur Mängelbeseitigung entbehrlich

Wenn der Auftraggeber einen Mangel der Leistungen des Auftragnehmers erkennt, muss er diesen grundsätzlich zunächst zur Mängelbeseitigung auffordern und kann erst dann sogenannte Sekundärrechte (beispielsweise auf Zahlung von Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung oder auf Schadenersatz) geltend machen.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Januar 2025:

Folgenschwer: Vorsicht Abnahmeprotokoll genau lesen!

Bekanntlich ist eine schriftlich protokollierte Abnahme für den Auftragnehmer von großer Wichtigkeit, sind hieran doch eine Vielzahl von positiven Wirkungen (Gefahrübergang, Schlussrechnungsreife, Beginn der Verjährungsfrist für Mängelansprüche) geknüpft.
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Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
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