Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Gerade im Bereich des Baurechts, das häufig von komplizierten technischen Sachverhalten und komplexen Beziehungen verschiedener am Bau beteiligter Unternehmen und Personen geprägt ist, ist es zur erfolgversprechenden Rechtswahrung unumgänglich, sich von einem ausgewiesenen Spezialisten rechtlich vertreten zu lassen.
Der Titel „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ dokumentiert in objektiver Weise das Vorliegen dieser besonderen Spezialisierung. Die Verleihung erfolgt nach den in der Fachanwaltsordnung (FAO) festgelegten Qualitätsstandards (näheres hierzu finden Sie hier).
Diese erfordern unter anderem einen Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen in den folgenden Spezialbereichen:
Bauvertragsrecht
Recht der Architekten und Ingenieure
Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen
Grundzüge des öffentlichen Baurechts
Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Der Titel „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ wurde Herrn Rechtsanwalt André Bußmann am 21.06.2006 und Herrn Rechtsanwalt Klaus Feckler am 31.01.2007 durch die Rechtsanwaltskammer Köln verliehen.