Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Klaus Feckler
Rechtsanwalt Klaus Feckler ist seit dem 18.04.1997 als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer in Köln zugelassen. Studium und Referendariat absolvierte er in Bielefeld. Hierbei eignete er sich verhandlungssichere Englischkenntnisse an.
Zu Beginn seiner beruflichen Laufbahn bearbeitete er fast ausschließlich Fälle aus dem Miet- und Immobilienrecht und erwarb sich hierbei ein umfassendes Praxiswissen. Später hat er seine Tätigkeit auf das Bau- und Architektenrecht ausgeweitet. Er vertritt vor allem mittelständische Handwerks- und Bauunternehmen, insbesondere aus dem Bereich des Garten- und Landschaftsbaus. Darüber hinaus ist er für mehrere Wohnungsbaugenossenschaften im Mietrecht und für die öffentliche Hand in großen Bauprozessen tätig.
Herr Feckler führt seit dem 31.01.2007 den Titel „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ und seit dem 20.01.2010 den Titel „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“.
Herr Feckler hat sich auf die Gebiete:
- Bau- und Architektenrecht,
- Miet- und Immobilienrecht,
- Garten- und Landschaftsbau, sowie
- Unternehmensbetreuung
spezialisiert und ist Mitglied in nachfolgenden Vereinigungen:
- Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein
- Kölner Anwaltverein und Deutscher Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein