Die einzige Lebensaufgabe eines Teenagers scheint es zu sein, seine Eltern bis aufs Blut auszunehmen. Aber irgendwann ist Schluss!
Irgendwann ist die Grenze erreicht! Dann gibt es – wie auch im Rechtsleben – eine ganz klare Hierarchie. Wenn man sich Gerichte vorstellt, kann man es vielleicht so beschreiben: Ich bin das Landgericht, welches über eine erste Anfrage zumindest nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden kann. Über mir sitzt (natürlich) die Chefin, meine Frau, das Oberlandesgericht des Hauses. Wenn die sagt, dass jetzt Schluss sei, ist Schluss. Manchmal kommt aber noch die höchste Instanz ins Spiel, die Omma, die wegen ihrer Wichtigkeit mit „Doppel-M“ geschrieben wird. Die ist unser Bundesgerichtshof. Da Omma schon alt und viel zu wichtig für Kleinkram ist, kommt nicht alles zu ihr. Nur bei ganz entscheidenden Fällen wird die Revision bei der Omma zugelassen. Geschieht das nicht, gilt das Wort der Chefin!
Manchmal finden die Hirnazubis es einfach ungerecht, dass eine „so wichtige Entscheidung“ nicht der Omma vorgelegt werden darf. Und weil sie Teenager sind, die Welt ein ungerechter Platz ist und man sowieso mit dem Kopf durch die Wand muss, wird die Sache dann doch der Omma vorgetragen, und zwar unter besonderer Betonung der Fehlerhaftigkeit, dass die Revision durch die böse Mama (wegen ihrer ungerechten Urteile nur mit einem „M“ in der Mitte) nicht zugelassen wurde – sie legen also Nichtzulassungsbeschwerde ein. Die Omma ist natürlich weise und gerecht und prüft, ob die Entscheidung tatsächlich so wichtig war, dass sie ihr hätte vorgelegt werden müssen. Ist dies nicht der Fall, weist sie die Sache direkt zurück. Dabei überprüft sie die Sache aber nicht inhaltlich, sondern nur dahingehend, ob man den Weg zu ihr nicht hätte freigeben müssen. Wie man es dreht und wendet: Nach Omma ist dann Schluss. Ein Bundesverfassungsgericht gibt es bei uns nicht. Da haben die Teenies halt Pech gehabt!
Erschienen im November 2025 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.