Manchmal muss man sich auch als Anwalt einfach auskotzen. Heute ist es also eher ein „Verstehe (als Anwalt) deinen – neutral ausgedrückt – Bautechniker“: Der Anwalt steht der Bautechnik nämlich in der Regel so nahe wie meine Töchter der „1“ in Mathematik. Dennoch hört er oft:
„Das steht so in der DIN!“ Toll! In der DIN! (Wow!) Rückfrage: „In welcher denn?“ Antwort des Sachverständigen (oder des Mandanten): „In der DIN 18533.“ Oh, toll, die besteht ja nur aus drei Teilnormen mit insgesamt 149 Seiten.
Geholfen ist damit keinem. Oder anders gesagt: Wenn ich eine meiner Töchter frage, wo mein Ladekabel ist, und sie sagt, „in meinem Zimmer“; könnte sie genauso gut sagen: „im brasilianisehen Regenwald“. (Wahrschein/ich würde ich es dann sogar noch schneller finden.)
Also: Wer aus DIN-Normen oder sonstigen Rege/werken zitieren möchte, möge doch bitte die genaue Normenbezeichnung, idealerweise auch das Veröffentlichungsjahr und den konkreten Abschnitt benennen. Doch auch dieser Ruf wird im Richtliniendschungel verhallen!
Erschienen im Februar 2026 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.