Verstehe Deinen Anwalt: Der Druckzuschlag


Druckzuschlag – ein Wort wie Donnerhall! Ein Wort nur für echte Männer, die als „Alpha“ durch die „Mannosphäre“ wabern.

(Wer diesen Gipfel männlicher Evolution nicht kennt, sollte es dringend googeln. Mir kommt da immer der Fünfjährige in den Sinn, der sich unter einem lautstarken „Manno!“ schmollend in seine Ecke verzieht und gegen die Legoburg tritt – und dieses Bild passt irgendwie wie die Faust auf’s Auge – aber zurück zum Thema.) Mal richtig draufzuhauen, das ist es, was der Auftraggeber will. Und oft auch sein einziges Mittel gegen ebenso sture Betonköpfe (Uli, das gibt wieder Beschwerden!). Beim Druckzuschlag darf der Besteller, wenn er Mangel feststellt, in der Regel das Doppelte der Beseitigungskosten zurückhalten, um den Unternehmer anzuhalten, den Mangel zu beseitigen. Hierdurch soll ein besonderer Druck auf den beseitigungsunwilligen Auftragnehmer ausgeübt werden. Mal klappt das besser, meist klappt das schlechter. Am Ende ärgern sich beide Seiten übereinander so sehr, dass es eskaliert – leider besonders oft unter Männern!

Erschienen im Juni 2026 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

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