Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie


Am 13.06.2014 wird nahezu jeder Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus seine Verfahrensweise in Bezug auf den Vertragsschluss massiv ändern müssen. Was ist geschehen? Am 25.10.2011 wurde die Richtlinie 2011/83/EU, die so genannte Verbraucherrechterichtlinie verabschiedet. weiterlesen »

Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen – jährliche Kontrolle reicht grundsätzlich aus


  • Die Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen – kurz Baumkontrollrichtlinie – der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) gibt den aktuellen Stand der anerkannten Regeln der Technik wieder.
  • Hiernach sind selbst bei stärker geschädigten Bäumen in der Alterungsphase und erhöhten Sicherheitserwartungen des Verkehrs jährliche Regelkontrollen (Sichtkontrollen) ausreichend.
    LG Bonn, Urteil vom 13.01.2010 – 1 O 149/09
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Der verdeckte Mangel


Es ist mal wieder nötig, über den verdeckten Mangel zu schreiben. Gerade in jüngster Zeit sind wir von Mandanten vermehrt angesprochen worden, dass ein gewisser Mangel bei der Abnahme nicht vorbehalten werden konnte, da er sich noch nicht gezeigt habe und es sich daher doch sicherlich um einen verdeckten Mangel handele. Diese Bemerkung geht regelmäßig mit der Sorge einher, dass bei einem verdeckten Mangel eine verlängerte Verjährungsfrist für Mängelansprüche gelten müsse. weiterlesen »

Sind Kosten der Baumkontrolle als Betriebskosten umlegbar?


Im Rahmen der Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten anfallende Kosten für die Kontrolle eines Baumbestandes haben nichts mit Pflegemaßnahmen zu tun und sind keine umlagefähigen Kosten im Sinne der Betriebskostenverordnung. Dies gilt jedenfalls dann, wenn nach dem Mietvertrag lediglich allgemein die Kosten der Außenanlagen umlegbar sind.
AG Bottrop, Urteil vom 12.06.2014 – 11 C 59/14
§ 556 BGB, §§ 1 Abs. 1, 2 Nr. 10 BetrKV weiterlesen »

Verkehrssicherungspflichten am Bau bei Privatgrundstücken


Dass manche Leute extrem neugierig sind, muss nicht weiter vertieft werden. Ebenso wenig muss sicherlich vertieft werden, dass eine Baustelle stets gewisse Gefahren mit sich bringt. Was jedoch den Tatsachen entspricht ist, dass der Bauunternehmer im Rahmen seiner Bauleistung verkehrssicherungspflichtig ist. Dabei gilt jedoch nicht, dass jeder Unfall auf der Baustelle ihm direkt anzulasten ist. Vielmehr ist stets auf die Besonderheiten des Einzelfalls abzustellen. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, wo genau sich die Baustelle befindet. weiterlesen »

Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
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