Muss der Vermieter die Betriebskostenvorauszahlungen bei Vertragsabschluss kostendeckend kalkulieren?


Miet- und WohnungseigentumsrechtDer Vermieter darf die Höhe der neben der Grundmiete zu erbringenden Betriebskostenvorauszahlungen bei Mietvertragsabschluss grundsätzlich frei kalkulieren. Auch wenn die tatsächlichen Kosten die Summe der Vorauszahlungen erheblich (hier: mehr als 40%) überschreiten, handelt er nur dann pflichtwidrig, wenn besondere Umstände wie Täuschung o.ä. vorliegen. (LS ds. Verf.) weiterlesen »

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