Und nochmals Bedenken…


Nach § 4 Nr. 3 VOB/B hat der Garten- und Landschaftsbauer seinem Auftraggeber Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, Vorleistungen anderer Unternehmer etc. unverzüglich mitzuteilen. weiterlesen »

Kann eine Bedenkenanmeldung zur Kündigung führen?


Nach Abschluss eines Bauvertrages bestehen für den Auftragnehmer zahlreiche Prüfpflichten, so z.B. die Pflicht zur Überprüfung der Ausführungszeichnungen (§ 3 Nr. 3 VOB/B), der Anordnungen des Auftraggebers (§ 4 Nr. 1 Abs. 4 VOB/B), der vorgesehenen Ausführungsart, der Sicherung gegen Unfallgefahren, der Güte der seitens des Auftraggebers gelieferten Stoffe sowie der Vorleistungen anderer Unternehmer (jeweils § 4 Nr. 3 VOB/B). weiterlesen »

Haftungsrisiko (Fach-) Bauleitererklärung


Immer wieder werden GaLa-Bauer von ihren Auftraggebern dazu aufgefordert, sog. Fachbauleitererklärungen im Sinne der jeweils einschlägigen Landesbauordnungen abzugeben. In der Praxis werden die entsprechenden Schriftstücke regelmäßig kritiklos unterzeichnet. weiterlesen »

Wann darf der AG einen Mangel zu Lasten des AN beseitigen?


Ein aus Sicht des Auftragnehmers erstaunlich positives Urteil hat der Bundesgerichtshof am 23.02.2005 – Az.: VIII ZR 100/04 gefällt. Sowohl nach der VOB/B als auch nach dem BGB hat ein Auftragnehmer nicht nur eine Pflicht zur Mängelbeseitigung sondern ausdrücklich auch ein Recht hierauf. weiterlesen »

Nachtrag gut – alles gut?


Jeder kennt diese Situation: Bei komplexen Aufträgen ergibt sich früher oder später das Erfordernis von Nachtragsleistungen, sei es, weil das ursprüngliche Leistungsverzeichnis schon unvollständig war, sei es, weil der Auftraggeber in der Bauphase geänderte Vorstellungen entwickelt. weiterlesen »

Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
Pierstraße 1 · 50997 Köln · Tel.: 02236-92987-0 · Fax: 02236-92987-20 · rechtsanwaelte@bussmann-feckler.de