Verstehe Deinen Anwalt – Auflassung


So manche deutsche Rechtsanwaltsfamilie hat einen Familienhund. Hier und da ist dies ein Pudel, woanders vielleicht ein Boxer, beim nächsten eventuell ein Chihuahua.

Allen gemein ist, dass der Hund am Abend noch mal muss. Und weil der Rechtsanwalt nach einem langen Tag im Büro einfach keinen Bock mehr hat, bei herbstlicher oder gar winterlicher Finsternis um die Häuser zu ziehen, öffnet er die Gartentür und erklärt dem Hund die Auflassung (zwecks Ablassung). Oder nicht? Antwort: Nein. Denn die Auflassung ist die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer einer Immobilie, dass die Immobilie auf den Käufer übergehen soll. Hierzu müssen beide sogar beim Notar erscheinen, und da sind Hunde meistens gar nicht erlaubt.

Erschienen im November 2018 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

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