Verstehe Deinen Anwalt – Ausforschung


Manchmal kann man in anwaltlichen Schriftsätzen lesen, die Gegenseite wolle eine unzulässige „Ausforschung“, z.B. durch eine Zeugenvernehmung oder die Einholung eines Sachverständigengutachtens, durchführen.

Obwohl es hier nicht um Expeditionen zur Erkundung fremder Länder geht, ist die Stoßrichtung dieselbe. Man begibt sich auf die Reise in unbekannte Gefilde, ohne zu wissen, was einen dort erwartet. Dies ist dann der Fall, wenn man bei Gericht Zeugen benennt oder eine sachverständige Untersuchung fordert, ohne auch nur ansatzweise konkrete Angaben dazu zu machen, was der Zeuge aussagen bzw. der Sachverständige finden oder feststellen soll. Vielmehr hofft man, auf diesem Weg erst irgendetwas herauszufinden, was einem vielleicht hilfreich sein könnte. Dies ist in einem Zivilprozess, in welchem der so genannte „Beibringungsgrundsatz“ gilt, nachdem es allein Sache der Parteien ist, die wesentlichen Tatsachen vorzutragen und darzustellen, unzulässig. Es wird also leider nichts mit der Expedition.

Erschienen im März 2017 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
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