Verstehe Deinen Anwalt – Der verhaltene Anspruch


Der verhaltene Anspruch ist schüchtern und vorsichtig. Er versteckt sich, hält sich still und leise im Hintergrund. Aber wenn er gebraucht wird, ist er da – unbarmherzig und vor Kraft strotzend!

Der verhaltene Anspruch ist George McFly, der, nachdem er in „Zurück in die Zukunft“ tollpatschig um Lorraine scharwenzelt ist, plötzlich das Tier in sich entdeckt, den Fiesling Biff niederstreckt und das schönste Mädchen der Highschool für sich gewinnt. Gut, das mag jetzt vielleicht etwas zu pathetisch klingen. Der verhaltene Anspruch ist ein Anspruch, der quasi immer da ist, der aber erst dann zu voller Blüte erwacht, wenn er geltend gemacht wird und auch erst dann vom Gläubiger erfüllt werden darf. Anders gesagt: Hätte Biff George bereits früher gebeten, ihn zu vermöbeln, hätte George kalt lächeln und sagen können: „Deine Zeit ist noch nicht gekommen! Ich werde dich wissen lassen, wann ich dich niederstrecken will!“ (Damit hätte ich auch selbst gerade noch die Kurve bekommen! Nicht, dass mir jemand vorwirft, ich hätte behauptet, irgendein Typ hätte irgendeinen verhaltenen Anspruch auf irgendein Mädel. Und vorsorglich wegen der Prügel: Gewalt ist keine Lösung!)

Erschienen im Juni 2021 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
Pierstraße 1 · 50997 Köln · Tel.: 02236-92987-0 · Fax: 02236-92987-20 · rechtsanwaelte@bussmann-feckler.de