Verstehe Deinen Anwalt: Die Abnahme


Aus gegebenem Anlass nun also die Abnahme. Nein, natürlich nicht wegen der Festtage und der längst über den Haufen geworfenen Vorsätze. Da gab es nur die Zunahme – und die spielt im Baurecht keine wesentlich Rolle

(außer wenn man nicht mehr hinter das Bedienfeld des Baggers passt, aber das ist ein anderes Thema und außerdem arbeitsrechtlich relevant.). Ich habe jetzt sowieso keine Lust mehr, schon wieder die Abnahme zu definieren und auf Ihre Wichtigkeit hinzuweisen. Es hört ja sowieso keiner auf mich! Daher nutze ich diese kleine aber feine Rubrik nun zum Frustabbau und sage: „Wer von seinem Auftraggeber keine Abnahme verlangt, ist doof!“ Außerdem schiebe ich die Zunge zwischen meine Lippen und sage laut: „Pffft!“ So, das hat gesessen. Mal gucken, ob’s was bringt…

Erschienen im Februar 2018 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
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