Verstehe Deinen Anwalt – Gattungsschuld


Rechtsanwälte und Bauunternehmer sind zwei ganz besondere Gattungen. Während die eine permanent über Risiken redet, hört die andere gefährlich oft nicht zu, weil ihr der Kunde (auch eine ganz eigene Gattung) im Nacken sitzt, der seinen Caipi trotz Fachkräftemangels noch im Sommer 2019 auf dem Sonnendeck schlürfen will.

Wenn nun das Sonnendeck für alle Beteiligten wegen Bauzeitverzögerungen nicht zum Sommer- sondern zum Alptraum wird, kommt leicht die Frage auf, welche Gattung denn nun Schuld hat. Versucht man, die Antwort im BGB unter dem Stichwort „Gattungsschuld“ zu finden, wird man von § 243 allerdings herb enttäuscht: „Wer eine nur der Gattung nach bestimmte Sache schuldet, hat eine Sache mittlerer Art und Güte zu liefern.“ Damit sind die Gattungen Anwalt und Bauunternehmer nahezu immer raus, da weder höhere Dienste noch Bauwerke Gattungsschulden sind. Wenn der schnappsdrosselige Kunde sich allerdings bei seinem Barkeeper wegen zu niedriger Umdrehungszahl des Caipis beschwert, muss dieser den Cachaça nicht zwingend nochmal aufdrehen sondern darf auf „mittlere Art und Güte“ verweisen.

Erschienen im Juli 2019 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

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