Verstehe Deinen Anwalt – Untreue


In der schönen Jahreszeit sprießen nicht nur die Chrysanthemen, sondern meistens auch die Hormone. Es soll Statistiken geben, die belegen, dass in den Sommermonaten die Scheidungsraten besonders hoch sind.

Erwiesenermaßen sind in der warmen Jahreszeit die Hosen und Röcke kurz und das Gras in Nachbars Garten grün! Wer nun an ein kleines Seitenhöpserchen denkt, kann beruhigt werden: Strafbar ist eine solche Untreue nicht. Zwar gibt es den Straftatbestand der Untreue in § 266 StGB. Dieser betrifft aber nur eine vorsätzliche Verletzung der Pflicht zur Betreuung fremden Vermögens – dafür kann man bis zu fünf Jahre in den Bau wandern. Wer nun aber meint, ihm anvertrautes Fremdvermögen in einen schicken Wochenendausflug mit der schönen Nachbarin investieren zu können, während er der heimischen Holden vorspiegelt, geschäftlich unterwegs zu sein, dürfte neben der Bratpfanne (wegen des Fremdbusselns) auch die Härte des Gesetzes (wegen der Nutzung des ihm anvertrauten fremden Vermögens) zu spüren bekommen.

Erschienen im Juni 2018 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
Pierstraße 1 · 50997 Köln · Tel.: 02236-92987-0 · Fax: 02236-92987-20 · rechtsanwaelte@bussmann-feckler.de