Vorsicht bei Leitungen auf der Baustelle


Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaues führen auch Tiefbauarbeiten durch. Hierbei besteht unabhängig davon, ob die Arbeiten auf öffentlichen, gewerblich oder privat genutzten Flächen ausgeführt werden, immer das Risiko, dass im Erdreich verlegte Versorgungsleitungen oder Kabel beschädigt werden können.

Die Gerichte haben den Bauunternehmern in der Vergangenheit im Zusammenhang mit derartigen Beschädigungen kaum noch nachvollziehbare Verpflichtungen auferlegt. Diese müssen sich vor Ausführung der Arbeiten gründlich und nachhaltig über den Verlauf möglicherweise vorhandener Versorgungsleitungen erkundigen. Dabei dürfen sie sich beispielsweise nicht ohne weiteres auf Erklärungen ihres Auftraggebers oder darauf verlassen, dass die Leitungen auch tatsächlich dort liegen, wo sie nach den Plänen zu erwarten sind, sondern müssen mit erheblichen Abweichungen, sowohl hinsichtlich der seitlichen Lage, als auch hinsichtlich der Tiefe der Leitungen rechnen.

Eine gewisse Erleichterung für den Bereich von privat genutzten Grundstücken scheint insoweit ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.12.2005 (AZ VI ZR 33/05) gebracht zu haben. Demnach sollte eine Erkundigungspflicht des Bauunternehmers nach dem Verlauf von Versorgungsleitungen vor Grabungsarbeiten auf einem Privatgrundstück nur dann bestehen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für unterirdisch verlegte Leitungen auf diesem Grundstück gibt. Da es sich aber um eine Einzelfallentscheidung handelte, bei der es eine Vielzahl von Besonderheiten gab, kann diese Einschränkung wohl nicht verallgemeinert werden.

Fazit:

Der Galabauunternehmer ist grundsätzlich verpflichtet, sich vor der Durchführung von Tiefbauarbeiten nach Existenz und Verlauf unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu erkundigen, wobei an die Erkundigungspflicht strenge Anforderungen gestellt werden. Bei Verstößen droht die Haftung für den Schaden an den Leitungen, Versorgungsunterbrechungen und sogar strafrechtliche Verfolgung.

Campos-Tipp:

Gehen Sie kein Risiko ein. Informieren Sie sich deshalb stets vor der Durchführung von Tiefbauarbeiten bei den örtlichen Energieversorgungsträgern und Telekommunikationsunternehmen über den möglichen Verlauf von Versorgungsleitungen. Verlassen Sie sich dabei nur bedingt auf die dortigen Angaben hinsichtlich Lage und Tiefe und nehmen Sie in der weiteren Umgebung dieser Bereiche nur Handausschachtungsarbeiten vor.

Erschienen im April 2006 bei Campos – Zeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau. Campos im Internet.

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